Wir haben für unsere aktiven Vereinsmitglieder eine
Feuer-, Einbruch-, Diebstahl-, Sturm-, Sachschaden-
über die ZURICH Insurance plc NfD, vertreten durch die Bezirksdirektion Kulpe in Berlin, abgeschlossen.
In der Grundversicherung sind alle Gartenlauben mit 13.000,00 Euro und der Laubeninhalt mit 3.500,00 Euro abgesichert.
Wichtige Informationen können Sie zu dieser Versicherung im dazugehörigen Merkblatt lesen.
Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, dass Sie nicht unterversichert sind, da ansonsten im Schadenfall ein prozentualler Abzug droht.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Schäden mittels Schadensmeldung innerhalb von 6 Wochen anzuzeigen sind (Ausschlussfrist). Als besonderen Service für unsere Mitglieder haben wir dieses Formular zum Ausfüllen am Bildschirm vorbereitet. Die Schadensmeldung ist vom betroffenen Mitglied ausgefüllt und unterschrieben an unsere Geschäftsstelle einzureichen. Wir werden die Meldung überprüfen und an die für uns zuständige Dachorganisation, den R. V. Kleingärtner Frankfurt / Rhein-Main e. V., weitergeben, welche Ihre Schadensfallmeldung an die Versicherung weitergibt.
Bitte dokumentieren Sie die Schäden mit Fotos und fügen diese ebenfalls der Schadenmeldung bei. Falls Sie bereits Kostenvoranschläge für mögliche Reparaturen haben sind diese ebenfalls der Schadenmeldung beizulegen. Gleiches gilt für Einkaufsquittungen von gestohlenen oder verbrannten Gegenständen.
Bitte beauftragen Sie keine Firma mit der Behebung der Schäden, bevor Sie nicht eine Zusage von der Versicherung erhalten haben. Die Versicherung behält sich grundsätzlich die in Augenscheinnahme des Schadens vor Ort, ggfs. unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, vor. Sollten Sie den Schaden bereits vor Freigabe der Versicherung beheben oder beheben lassen, könnte die Versicherung die Kostenübernahme unter Umständen ablehnen.
Generell sollte bei Einbruch, Vandalismus u.a. die Polizei verständigt werden, damit diese den Schaden aufnimmt und protokolliert. Um der Polizei die Arbeit zu vereinfachen, füllen Sie bitte vorab das Formular für die Polizei aus. Auch diese Formular haben wir zum Ausfüllen am Bildschrim vorbereitet.
Die Bearbeitungsnummer bzw. das Aktenzeichen der Polizei ist auf dem Formular (Schadensmeldung der Versicherung) zu vermerken. Die schriftliche, amtliche Bestätigung des polizeilichen Vorgangs ist den Versicherungsunterlagen gleichfalls beizulegen.
Für weitere Fragen zu einem Schadenfall und seiner ordnungsgemäßen Meldung stehen wir Ihen natürlich gerne zur Verfügung.