Zu beachten sind gewisse
die sich aber auf das Nötigste beschränken. Diese sind fixiert, in unserer Vereinssatzung, die jedes Vereinsmitglied ausgehändigt erhält, der Kleingartenordnung der Stadt Frankfurt am Main, ergänzt um deren Merkblätter sowie dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG).
Entsorgung von Müll und Abfällen
Jede/r Kleingartenpächter/in ist für die Entsorgung seiner Abfälle selber verantwortlich.
Für Rasenschnitt, gejätete Wildkräuter, Fallobst, Blumen- und Grünschnitt empfehlen wir Ihnen einen Kompost anzulegen.
Grober , nicht kompostierbarer Grünschnitt (Zweige, Äste, Wurzelwerk, Hecken- und Strauchwerk, etc.) kann an mehreren kostenlosen Entsorgungsstationen im Stadtgebiet (Kofferraumservice) abgeliefert werden. Nähere Informationen liefert Ihnen die Beschreibung zum Kofferraumservice der Frankfurter Entsorgungsbetriebe (FES).
Nicht zu kompostierender Abfall bzw. Müll (Schutt, Sperrmüll, Farben, Glas, etc.) wird bereitwillig und teilweise kostenlos von der FES entgegengenommen.
Einfach, selbstverständlich und billig ist es, Verpackungen, Grill- und Essensreste, etc. wieder mit nach Hause zu nehmen und dort über die Restmülltonne der FES zu entsorgen.
FES, die tun was - Wir Kleingärtner sind Vorbild!
Nur ein Spruch?
Nein, unser Verein ist Sauberkeitspate.
Für alle Kleingärtner/innen eine Selbstverständlichkeit - nicht nur der Umwelt zu Liebe - ist, dass das Verbrennen von Abfällen aller Art (insbesondere trockenen Ästen, Büschen, Laub und Ähnlichem) grundsätzlich untersagt und verboten ist. Jegliches Zuwiderhandeln kann vom Ordnungsamt mit einer Strafanzeige belegt werden und führt unter Umständen zur fristlosen Kündigung des Pachtverhältnisses.
Gleiches gilt für das nicht ordnungsgemäße Entsorgen von Müll und Abfällen gleich welcher Art im Stadtgebiet sowie das Einleiten von Abwässern in das Erdreich. Hierzu zählen insbesondere mit Spül- oder Reinigungsmittel versetztes Wasser sowie jegliche Art der Toilettenentsorgung. Das Betreiben und Vorhalten von Sickergruben ist genrell aus umwelttechnischen, biologischen sowie hygienischen Gründen untersagt und führt bei Zuwiderhandlung zur fristlosen Kündigung des Pachtverhältnisses.
In diesen Punkten kennt und versteht der Natur liebende Kleingärtner keinen Spaß!